Handball-Region
Braunschweig - Göttingen e.V.

 
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Ehrungswesen

Ehrungen in der HRBG
Verdiente Mitarbeitende in den Gremien der HRBG und ihrer Vereine können als Dank und Anerkennung für ihre erbrachten Leistungen zum Wohle des Handballsports eine besondere Auszeichnung erhalten.
Personen können auf Antrag zur/zum Ehrenvorsitzenden oder Ehrenmitglied ernannt oder mit der Ehrennadel der HRBG ausgezeichnet werden. 
Aus besonderem Anlass können Anerkennungssachprämien vergeben werden. 
Ehrungsanträge können die Gremien oder die Vereine der HRBG stellen.
Die Ehrungsordnung der HRBG beinhaltet die Formalien. 
Die Gebühr für eine Ehrung ist der gültigen Gebührenordnung der HRBG zu entnehmen.
Ehrungsanträge sind schriftlich spätestens vier Wochen vor dem geplanten Ehrungstermin an der Vorsitzenden der HRBG zu stellen. E-Mail:

 

Ehrungen des Handballverbandes Niedersachsen-Bremen (HVNB) oder des Deutschen Handballbundes (DHB)

Zur Erlangung weiterer Ehrungen durch den HVNB bzw. den DHB sind deren Ehrungsordnungen bindend. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass alle Anträge auf Ehrungen durch den HVNB bzw. den DHB nur über die HRBG zu erfolgen haben, da die Zustimmung der HRBG eine Voraussetzung für die Antragstellung ist. Bei Nichtbeachtung werden diese Anträge abgewiesen und an die HRBG zurückgegeben.


Anträge und Ordnungen
Ehrungsordnung HRBG
Ehrungsantrag HRBG

Gebührenordnung HRBG
 

Ehrungsordnung HVNB

Ehrungsantrag HVNB

 

Ehrungsordnung DHB